Doubek Ges.m.b.H.

Paulusgasse 7
1030 Wien
Österreich
 +43 1 715 22 17 office@doubek.at

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 07:00 - 12:00 13:00 - 16:30

Freitag 07:00 - 12:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Doubek GesmbH, FN 82044d
Paulusgasse 7, 1030 Wien
www.1a-doubek.at
office@doubek.at

(Stand Mai 2018)
Geltung 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie für alle zukünftigen Geschäfte.
Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar unter 1a-doubek.at.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB oder des dispositiven Rechts bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.

Angebot/Vertragsabschluss

Kostenschätzung sind unverbindlich.
Preislisten sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich Druck- und Satzfehler.
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden hiermit auf die Kostenpflicht hingewiesen. Die Erstellung verpflichtet uns nicht zur Annahme des Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Erfolgt eine Annahme der Beauftragung, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

Preise

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand sofern nicht anders angegeben.
Preisangaben verstehen sich sofern nicht anders angegeben netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Sofern nicht anders vereinbart nehmen wir die Verpackung zurück.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Eine Entsorgung durch uns ist kostenpflichtig.
Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mit gemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.

Beigestellte Ware

Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 15 % des Werts der beigestellten Geräte bzw des Materials zu berechnen.
Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

Zahlung

Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. Wir behalten uns vor, stattdessen eine Anzahlung von der Hälfte des Entgelts bei Vertragsabschluss zu verlangen, wobei die andere Hälfte nach Leistungsfertigstellung fällig wird.
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt, von uns anerkannt worden sind oder soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Der Kunde verpflichtet sich bei Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 20,00. Ferner verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung der Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (inklusive Kosten anwaltlicher Vertretung).

Mitwirkungspflichten des Kunden

Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, steht uns das Recht zu, unter Wahrung des vollen Entgeltanspruchs vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind.

Leistungsausführung

Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
Kommt es nach Auftragserteilung zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Leistungsfristen und Termine

Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sowie bei dem Kunden zuzurechnende Verzögerungen.

Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht auf Schadenersatz bei Verschulden bleibt davon unberührt.

Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Unser geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.
WiderrufsrechtVerbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns,

Doubek GmbH
Paulusgasse 7, 1030 Wien
Telefon +43 1 715 2217
Fax +43 1 713 3633-85
office@doubek.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Wird der Vertrag widerrufen, erhält der Verbraucher alle Zahlungen, die wir von diesem erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückbezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Verbraucher verlangt, dass von uns zu erbringende Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Widerrufes, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Verbraucher haben kein Rücktrittsrecht, wenn wir auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts mit der Ausführung der Dienstleistung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
Verbraucher haben weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringen wir bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich verlangt wurden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen das Rücktrittsrecht zu.
GewährleistungEs gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen.
Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.

Haftung

Wir haften bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

15.3 Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
SchlussbestimmungenAuf den Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens, Paulusgasse 7, 1030 Wien.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Unsere Erklärungen gelten an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Kunden als zugegangen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen gilt eine im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrags dem Willen der Vertragsparteien am besten entsprechende Regelung. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.