Pflicht zur regelmäßigen Inspektion von Feuerungsanlagen
Gemäß dem Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz von 2015 sind periodische Inspektionen für alle Feuerungsanlagen in Wien obligatorisch. Diese Vorkehrung ähnelt dem Pickerl beim Auto: Eine Abgasuntersuchung wird an Heizungsanlagen durchgeführt und bei einem positiven Ergebnis erhält die Anlage eine Prüfplakette.
Regelmäßige Messungen
Das Heizungsgerät muss innerhalb von vier Wochen nach der ersten Inbetriebnahme zum ersten Mal überprüft werden. Die nachfolgenden regelmäßigen Überprüfungen haben variierende Intervalle, abhängig von der Leistung des Gerätes.
- Für gasförmige Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von unter 26 kW ist alle vier Jahre eine Messung erforderlich.
- Bei einer Leistung von 26 kW bis unter 50 kW müssen alle zwei Jahre Überprüfungen durchgeführt werden.
- Bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kW erfolgt die Überprüfung jährlich.
Als Fachmann für Installation stehen wir Ihnen zur Seite!
Bei der Abgasmessung erfolgt eine elektronische Überprüfung des Geräts auf Abgasverluste sowie die Einhaltung der erlaubten Höchstwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxidanteile. Es wird dringend empfohlen, die Messung von einem lizenzierten Installateur durchführen zu lassen. Auf diese Weise kann der Installateur bei einem negativen Ergebnis sofort die Ursache für das Problem feststellen und oft auch direkt beheben.